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Sterbebegleitung

Kirchen kritisieren Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Junge Hand hält die Hand einer älteren Frau

Der Pflegenotstand in Deutschland wird zur Herausforderung.

Anlässlich des heute (26. Februar 2020) ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB und der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm:

„Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.
 
Wir haben die sehr verantwortliche gesellschaftliche und politische Debatte zum assistierten Suizid, die über mehrere Jahre und auf vielen Ebenen geführt wurde, aktiv begleitet. Den Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat, haben wir als maßvolle Regelung empfunden, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Die Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie vor.
 
An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft. Die Würde und der Wert eines Menschen dürfen sich nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, seinem Nutzen für andere, seiner Gesundheit oder seinem Alter bemessen. Sie sind – davon sind wir überzeugt - Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet. Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich gerade in der Art und Weise, wie wir einander Hilfe und Unterstützung sind. Daher setzen wir unsere Bemühungen fort, Menschen in besonders vulnerablen Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten. Neben den bereits bestehenden und weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung gehört dazu auch zunehmend die Frage, wie wir Menschen, die einsam sind, Hilfe anbieten und sie seelsorglich begleiten können. So wollen und werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden.“

EKHN betrachtet das Thema differenziert

Der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Rahn, mahnt indessen  eine differenzierte Betrachtung des Urteils an. „Das Verfassungsgericht hat zuallererst das Recht des Einzelnen gestärkt, über seinen  Tod zu bestimmen. Das ist sehr verständlich.“ Das dürfe nun aber „auf keinen Fall heißen, kommerzieller Sterbehilfe  Tor und Tür zu öffnen“, so Rahn. Hier seien dringend klare Regeln gefordert. „Die Beihilfe zum Suizid darf jetzt nicht zu einer problemlos abzurufenden Dienstleistung oder gar einem Geschäftsmodell werden.“ Gleichzeitig sei es notwendig, Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, die Menschen im Tod begleiten. Bisher können sie bei erwiesener Beihilfe zum Tod bestraft werden. Rahn: „Auch als evangelische Kirche wissen wir, dass die Hilfe zum Suizid in absoluten Ausnahmefällen ein allerletzter Ausweg sein kann. Uns ist dabei bewusst, dass das biblische Gebot ‚Du sollst nicht töten‘ in einem Widerspruch dazu steht, Menschen in ihrem unermesslichen Leid beizustehen. Diese Spannung und die ethische Frage nach der Schuld sind letztlich nicht auflösbar und bleiben bestehen.“

Auch die Diakonie äußert sich zum Urteil

Zum Urteil sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zu
einer aufwändigen Sterbebegleitung sein. Ich befürchte, dass diese Entscheidung
nun eine Dynamik mit möglichen Konsequenzen nach sich zieht, deren Folgen nicht
abschätzbar sind. In einer immer älter werdenden Gesellschaft steigt der
finanzielle Druck auf den Gesundheitssektor ebenso wie der soziale Druck auf die
kranken Menschen. Sie dürfen angesichts ihres Leidens keinesfalls als Last für
die Gesellschaft abgestempelt und gedrängt werden, auf medizinische Maßnahmen zu
verzichten, weil sie denken, dass ihre Behandlung zu teuer für die Angehörigen
wird oder sie selber in höchster Not keinen Ausweg mehr wissen.

Hochaltrige Pflegebedürftige sind in ganz besonderem Maße darauf angewiesen,
dass sie sich auch am Lebensende gut versorgt und beraten wissen. Diese
Entscheidung aus Karlsruhe kann nun dazu beitragen, dass diese Menschen
verunsichert werden, weil vielleicht nicht alle Hilfen zur Verfügung stehen, die
sie benötigen. Ich habe erlebt, was Palliativmedizin kann. Wir müssen nun mit
allen Kräften dafür sorgen, dass Sterbehilfe nicht ein furchtbares Instrument
der Marktgesellschaft wird."


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